Unternehmen, welche nicht mehr den KMU Status tragen, müssen bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit durchgeführt haben um somit Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz nachweisen zu können. Dies gilt auch für nicht produzierende Unternehmen.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 dient zusammenfassend als Analyse des technischen Bestandes und der Analyse und Bewertung von Einsparmaßnahmen.
Weiterhin ist mit der DIN EN 16247 aber auch die Voraussetzung geschaffen, mögliche Rückerstattungen der Strom- und Energiesteuer zu beantragen. Auch können besondere Ausgleichsregelungen in Form der EEG-Befreiung beansprucht werden, sofern Ihr Unternehmen unter 5 GWh Stromverbrauch hat und die restlichen Bedingungen erfüllt.
Sie möchten uns kennen lernen? Gerne beraten wir Sie unverbindlich.